GUT ZU WISSEN
ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB)
1 Gegenstand der AVRB
1.1 Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Sphinx Travel GmbH, nachfolgend Reisebüro genannt.
1.2 Die vorliegenden AVRB sind massgebend, wenn das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erheben.
2 Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB (Ausnahme siehe Ziff. 1.3 hiervor).
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.
3 Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren
3.1 Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas Anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer. Vorbehalten sind allfällige Zusatzkosten für die Reise vor Ort (z.B. Visagebühren, Tourismustaxen) und weiterer Kosten gemäss Vertrag und/oder dieser AVRB.
3.2 Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind, z.B. Kinderrabatte, ist das Alter bei Reisebeginn (Datum) zur Preisbestimmung massgebend. Das Reisebüro behält sich das Recht vor, bei falschen Angaben den Reisepreis neu zu berechnen und eine allfällige Differenz in Rechnung zu stellen. Dies auch nach Reiseende.
3.3 Für Preisänderungen ist Ziff. 6 massgebend.
3.4 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziff. 3.5 und 3.6 sowie Annullationskosten gemäss Ziff. 4 geltend machen. Pro Zahlungserinnerung kann das Reisebüro eine Gebühr von CHF 100.00 in Rechnung stellen.
3.5 Das Reisebüro kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Grundsätzlich wird pro Auftrag eine Servicegebühr von CHF 60.00 erhoben. Gebühren für Beratungen und Offerten werden nach Aufwand berechnet, wobei der Kunde vorgängig über die Kosten orientiert wird. Beratungen/Offerten für individuelle Reisepläne werden (wenn nicht anders vereinbart) mit mindestens CHF 120.00 berechnet und werden bei einer Buchung vollumfänglich angerechnet.
3.6 Zusätzliche Leistungen wie Sitzplatzreservationen, Anmeldung/Buchung von zusätzlichem Gepäck, Online Check-In etc. sind im Reisepreis nicht enthalten.
3.7 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.
4 Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro schriftlich mitzuteilen und erst gültig, wenn sie vom Reisebüro bestätigt werden. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.
4.2 Bei Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen erhebt das Reisebüro neben den Änderungskosten eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00/Person, maximal CHF 500.00/Dossier, auch dann, wenn es nur als Vermittler auftritt. Diese wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt. Sind die Bearbeitungskosten des Veranstalters höher, sind sie vom Kunden vollumfänglich zu übernehmen.
4.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr (siehe Ziff. 4.2 hiervor) die Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Sofern der Vertrag, die AVRB des Veranstalters oder diese AVRB nicht davon abweichen gelten neben der Bearbeitungsgebühr grundsätzlich folgende Annullationskosten:
Ab Buchung
bis 93 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
92-63 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
62-33 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
32-0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Bei Flügen werden die Annullierungskosten der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Sie betragen in der Regel 100% des Preises.
Bei Greenfees gelten zusätzlich die Bestimmungen des jeweiligen Golfclubs. Beachten Sie, dass viele Golfclubs keine Rückerstattung von Greenfees gewähren, wenn sie nicht mindestens 91 Tage vorher storniert werden. Es gibt Golfclubs, die gar keine Rückerstattung von gebuchten Greenfees gewähren.
4.4 Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt diese bei der Buchung mit.
4.5 Das Reisebüro empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen.
5 Ersatzreisender
5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.
5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.
6 Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro
6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.
6.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, offensichtlichen Rechenfehlern oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.
6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem Kunden gleichwertig Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.
7 Annullation der Reise durch das Reisebüro
7.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann das Reisebüro vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten gemäss Ziff. 3.5 und 3.6 sowie die Annullationskosten gemäss Ziff. 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.
7.2 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 21 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks, Epidemien, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen versucht das Reisebüro dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzubieten. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8 Abbruch der Reise durch den Kunden
8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.
8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
9 Beanstandungen während der Reise
9.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Ist der Mangel nicht geringfügig und wird er nicht innert 48 Stunden nach Mitteilung behoben, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess. Der Kunde hat jederzeit das Schadenminderungsprinzip zu wahren und den Leistungserbringer über Beanstandungen unverzüglich zu informieren.
9.2 Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.
9.3 Falls das Reisebüro dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf das Reisebüro über.
10 Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden u.a. folgende Mitwirkungspflichten:
Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnungen, Bestätigungen, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten dem Reisebüro unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa und anderen Einreisegenehmigungen, Vornahme von Impfungen, Einreisebeschränkungen etc.). Dies gilt auch für Reisevollmachten allfälliger Alleinreisender oder nur einem Elternteil reisenden Kinder.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an, wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
Der Kunde ist verpflichtet, anlässlich der Buchung den Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein (z.B. Fritz statt Friedrich oder Vreni statt Verena), kann die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.
Die Leistungen des Reisebüros beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen ist der Kunde selber besorgt. Dies gilt auch dann, wenn das Reisebüro ausserhalb des Programms die Anreise organisiert.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der vom Leistungserbringer vorgegebenen Bedingungen (z.B. auch Handicap-Vorgaben von Golfclubs).
Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, das Reisebüro schriftlich über die Schwangerschaft zu informieren.
10.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, übernimmt das Reisebüro keine Haftung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er ihm ausgestellte Reiseunterlagen (z.B. Vouchers) den Leistungserbringern (z.B. Hotels, Golfplätze) vor Ort aushändigen muss. Kann der Kunde Reiseunterlagen vor Ort nicht vorlegen, entstehen ihm daraus allenfalls Mehrkosten. Eine Haftung des Reisebüros entfällt.
11 Haftung
11.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
11.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.
11.3 Das Reisebüro haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden (Ziff. 10) entstehen.
11.4 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
11.5 Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.
11.6 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
11.7 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
11.8 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Ausbruch oder Folgen einer Epidemie/Pandemie, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art (dazu gehören auch Anordnung von Quarantänemassnahmen), Verspätungen von Transportunternehmen oder Wettereinflüsse. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.
11.9 Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschrieben aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.
12 Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa
Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas Anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa/Einreisebewilligungen verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.
13 Ombudsmann
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich.
14 Verjährung
Die Schadenersatzforderungen gegen das Reisebüro, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
15.2 Der Gerichtsstand ist Steinhausen.
Steinhausen, 12.03.2025

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